Meine Rechtsgebiete

   

  • Sexualstrafrecht | Sensibler Vorwurf, entschlossene Verteidigung
Das Sexualstrafrecht ist ein zentraler Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit- Sie können mit mir über alles sprechen - absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit ist selbstverständlich. 

Ich verurteile Sie nicht, ich verteidige Sie - unabhängig davon, ob Sie sich als unschuldig oder schuldig sehen.

In einem absolut vertraulichen und persönlichen Gespräch, dessen Dauer Sie selbst bestimmen, erhalten Sie von mir eine fundierte Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall – inklusive eines strukturierten Ablaufplans für das weitere Vorgehen wegen des Sexualstrafverfahrens. 

Gerade im Sexualstrafrecht drohen oftmals empfindliche Strafen, die Existenzvernichtend sein können. Allein die öffentliche Hauptverhandlung kann enorm belastend sein – mit Folgen für den Ruf, das berufliche und das soziale Umfeld. Selbst dann, wenn das Verfahren nicht zur Verurteilung führt. 

Ich ergreife daher für Sie Partei und stehe als erfahrener Verteidiger an Ihrer Seite und setze alles daran, bereits so frühzeitig wie möglich, noch im Ermittlungsverfahren, gegenzusteuern.

Nur weil man Ihnen ein kinderpornographisches oder jugendpornographisches Bild geschickt hat und es bei der Durchsuchung im Speicher Ihres Telefons oder Computers gefunden wird, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch aktiv danach gesucht haben oder diese Datei überhaupt besitzen wollten. Oftmals handelt es sich nämlich um ungewollte Zusendungen oder um ungewollt gespeicherte Cache-Dateien, die Sie nie zu Gesicht bekommen haben müssen. Selbst wenn auf Ihrem Datenträger Inhalte gefunden werden, werden Sie nicht automatisch verurteilt.

Wie bei anderen Strafvorwürfen auch, kann insbesondere hier eine sorgfältig ausgearbeitete Verteidigerschrift ausreichen, um die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, auf eine Anklageerhebung zu verzichten und eine Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts zu erreichen – faktisch einem Freispruch im Ermittlungsverfahren gleichkommend.

Typische Situationen wie Trennungskonflikte, Sorgerechtsstreitigkeiten oder ein "Tinder-Date" – etwa nach einem One-Night-Stand – enden häufiger in Vorwürfen, die strafrechtlich enorme Konsequenzen haben können.

Bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Missbrauch steht dabei oft Aussage gegen Aussage, was die Verteidigung vor besondere Herausforderungen stellt. Bei Vorwürfen wie Vergewaltigung oder sexueller Nötigung steht oft nur eine belastende Aussage im Raum – ohne objektive Beweise. Doch Aussage heißt nicht automatisch Wahrheit.

Ich analysiere daher solche Konstellationen mit juristischer und psychologischer Präzision und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die gezielt auf Ihre individuelle Lage abgestimmt ist. Gerade in Verfahren, die auf Worte statt Beweise gestützt sind, braucht es daher eine starke, kluge Verteidigung. Gerade deshalb ist eine tiefgehende aussagepsychologische Analyse entscheidend, um die Glaubwürdigkeit der belastenden Aussage kritisch  zu prüfen und mögliche Widersprüche frühzeitig herauszuarbeiten, um das Verfahren zu Fall zu bringen.

  • Jugendstrafrecht | Fehler sind menschlich – Chancen nutzen
Jugendliche und Heranwachsende benötigen eine andere Form der Strafverteidigung: verständlich, sensibel und lösungsorientiert. Ich setze mich dafür ein, dass Fehler in jungen Jahren nicht das ganze Leben prägen.

Das Jugendstrafrecht setzt den Fokus auf die Person hinter dem Strafvorwurf. Ein Strafverfahren ist gerade als Jugendlicher schwer belastend, weil man als Jugendlicher nicht weiß, was gerade passiert und was einem am Ende wirklich droht. Nicht anders geht es vielen ratlosen Eltern.

Aber nur weil das Gesetz manchmal zehn Jahre Haft als Obergrenze androht, heißt das noch lange nicht, dass es auch tatsächlich zehn Jahre Haft geben wird. Das Jugendstrafrecht erlaubt nämlich vom "normalen" Strafrahmen für Erwachsene abzuweichen und eigenständige Sanktionen zuzulassen, so dass eine umfassende individuelle Befassung mit dem jungen Menschen vor mir und eine intensive Aufarbeitung der Vorwürfe dazu führen kann, dass selbst schwerste Vorwürfe am Ende nicht mit einer Verurteilung enden müssen, sondern eingestellt werden.

Im Wege gezielter Kommunikation mit dem Jugendlichen, den Eltern, dem Heranwachsenden und den Strafverfolgungsbehörden strebe ich daher immer Maßnahmen an, die auf Erziehung statt auf harte Bestrafung setzen.


  • Tötungsdelikte | Verteidigung in existenziellen Verfahren
Bei einem Tötungsdelikt – ob Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung – steht nicht weniger als Ihre Zukunft auf dem Spiel. Es drohen langjährige Freiheitsstrafen, häufig sogar lebenslänglich. In kaum einem anderen Bereich des Strafrechts kommt es so oft zu umfangreichen Hauptverhandlungen vor Gericht. Hier entscheidet sich alles – unter öffentlichem Druck, mit teils widersprüchlichen Gutachten und hoher emotionaler Belastung.

Ich übernehme Ihre Verteidigung mit maximaler Entschlossenheit, Erfahrung und strategischem Feingefühl. Dabei analysiere ich die Ermittlungsakten in jedem Detail, bereite Zeugenbefragungen gezielt vor und sorge dafür, dass Ihre Sicht der Dinge Gehör findet. In der Hauptverhandlung stehe ich an Ihrer Seite – sachlich, durchsetzungsstark und voll auf Ihre Verteidigung fokussiert. 

Denn bei Tötungsdelikten zählt vor Gericht nicht der erste Eindruck, sondern das, was beweisbar ist.

  • War es wirklich eine Tötungshandlung? Oder war es nur ein tragisches Unglück? 
Ob Sie den Tod des Opfers wirklich gewollt haben oder lediglich eine Verletzung in Kauf genommen, die dann anders ausging, kann die rechtliche Beurteilung ändern. Plötzlich ist es Totschlag statt Körperverletzung mit Todesfolge, was eine schwerere Strafandrohung hat.

  • Ist einer aus der Gruppe plötzlich "durchgedreht"? 

Ein sogenannter "Mittäterexzess" ist Ihnen keinesfalls immer zuzurechnen

  • Gab es spontane Wut, einen Streit oder eine Affekthandlung ohne Tötungsabsicht? 
Liegt also wirklich ein Mordmerkmal vor, oder versucht man Ihnen nur ein Motiv aufzudrücken, für das es keine Anhaltspunkte gibt?

  • Erkannten Sie wirklich, dass der Mensch hier sterben würde – und nahmen Sie das billigend in Kauf? 
Nur weil ein geschulter Rettungssanitäter oder ein Polizist schnell die Lebensgefahr erkennt, heißt das noch lange nicht, dass es für Sie und in ihrer Vorstellung auch so war. Was Sie sich hierbei dachten, hat direkten Einfluss darauf, ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht. 

  • Gibt es falsche Tatsachen oder Suggestion durch Dritte? 
Aussagen können durch Medienberichte, polizeiliche Vernehmungen oder familiären Druck verfälscht worden sein.  Manchmal kommt es auch vor, dass ein Mitangeklagter plötzlich ein Geständnis ablegt... war es ernst? oder wurde es unter Druck abgelegt? Oder legt der Mitangeklagte eine falsche Fährte? Wurden Zeugen womöglich beeinflusst oder Aussagen falsch protokolliert?

Zusammenfassend lässt sich sagen: Jedes Tötungsdelikt ist anders – und jeder Vorwurf verdient eine individuelle, gründliche rechtliche Prüfung. 
Eine professionelle Strafverteidigung zielt nicht nur auf Strafmilderung, sondern auch auf Freispruch, wenn die Beweislage das zulässt.

   

  • Wirtschafts - und Steuerstrafrecht | Komplexe Vorwürfe, klare Verteidigung

 

Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht stehen oft Existenzen auf dem Spiel – sei es bei Untreue, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Es drohen hohe Einziehungsbeträge, die Sie wirtschaftlich ruinieren können.

Die Verfahren sind komplex, die Ermittlungsbehörden hochspezialisiert. 


Nicht jede Wirtschaftstransaktion ist automatisch verdächtig, denn je komplexer der Sachverhalt ist, desto leichter kommt es zu Irrtümern, speziell bei Auslandsbezug. Nur weil eine Steuererklärung unrichtig ist oder eine Transaktion für einen Juristen verdächtig, ist es das noch lange nicht aus Ihrer Sicht. Kein Vorsatz = keine Strafe.

In letzter Zeit besonders häufig kommt es auch zu sogenannter "Finanzagententätigkeit". Gezielt suchen Cyberkriminelle nach Personen, um Geld von A nach B zu transferieren. Cyberkriminelle gehen so weit, dass sie sich als Firmen ausgeben, Bewerbungsgespräche führen, Arbeitsverträge fälschen und die Hoffnung der Menschen ausnutzen, um diese als Sündenbock zu hinterlassen.

Häufig wissen die späteren Beschuldigten aber überhaupt nicht, was Sache ist, bis plötzlich der Geldwäschevorwurf im Raum steht und ein Staatsanwalt, der über alle Zweifel erhaben ist, meint: "Das hätten Sie erkennen müssen und können!".  Und hinzu kommt eine Einziehung hoher fünfstelliger Beträge.

Dies greift aber viel zu kurz.

Eine gezielte Verteidigerschrift klärt auch hier früh Missverständnisse, zeigt auch den bittersten Staatsanwälten einen Blick durch Ihre Brille und entkräftet damit Vorwürfe und kann so am Ende zur Verfahrenseinstellung führen.

 

  • Revision im Strafrecht | Letzte Instanz, klare Strategie

Die Revision ist kein neuer Prozess - sondern eine rechtliche Überprüfung des Urteils.

Es geht nicht mehr um die Beweiswürdigung, sondern um Rechtsfehler im Verfahren oder in der Urteilsbegründung. Gerade deshalb ist die Revision hochkomplex und erfordert tiefes juristisches Fachwissen und präzise Argumentation.


Nicht selten handelt es sich um die sprichwörtliche Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Ein einziges falsches Wort im Protokoll kann ausreichen, um ein Urteil zu Fall zu bringen.

Ich prüfe Ihr Urteil sorgfältig auf formelle und materielle Fehler und formuliere eine schlüssige Revisionsbegründung - fristgerecht und strategisch durchdacht.


Auch wenn das Urteil bereits gefallen ist: Die Revision kann ein letzter, aber wirkungsvoller Weg sein, ein Fehlurteil zu korrigieren.

Die Revision wird nahezu immer schriftlich entschieden und nur in seltenen Fällen kommt es auch zu Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof oder dem jeweiligen Oberlandesgericht. Ich vertrete Sie gerne auch persönlich vor dem Bundesgerichtshof oder ihrem jeweiligen Oberlandesgericht zu vertreten und Ihre Position durchzusetzen.


  • Nicht nur Strafrecht - auch im Zivilrecht an Ihrer Seite!

Als Strafverteidiger liegt mein Schwerpunkt auf dem Schutz Ihrer Freiheit und Ihrer Rechte im Strafverfahren. 

Darüber hinaus stehe ich Ihnen jedoch auch bei ausgewählten zivilrechtlichen Anliegen zur Seite – insbesondere im Vertragsrecht rund um den Kauf von Kraftfahrzeugen. Gerade bei Fahrzeugkäufen ab einem Wert von 5.000 Euro – ob privat oder gewerblich – lohnt sich eine präzise rechtliche Prüfung. Oder wenn Sie der Ansicht sind, bei einem Hauskauf vom Verkäufer über den Tisch gezogen worden zu sein, setze ich Ihre Rechte durch.

Ich unterstütze Sie bei:
🔹 Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln oder arglistiger Täuschung
🔹 Anfechtung bei falschen Angaben zur Laufleistung oder Unfallfreiheit
🔹 Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche bei Problemfahrzeugen

Mit meiner Erfahrung aus der Strafverteidigung bringe ich ein geschärftes Auge für Sachverhalte, Beweislage und strategisches Vorgehen mit. Insbesondere dann, wenn straf- und zivilrechtliche Fragen ineinandergreifen, etwa im Falle der arglistigen Täuschung. 


Ich prüfe jeden Fall mit Sorgfalt, sichere Ihre Rechte und begleite Sie rechtlich fundiert – damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.


Ich bin für Sie da, direkt und persönlich. Ihre Verteidigung beginnt noch heute!


RA Martin Scheibner

+49 1573 90 72 454




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